SONSTIGE NOTARIATSAKTE
SONSTIGE NOTARIATSAKTE
Unser Tätigkeitsfeld ist weit. Sollten Sie eine gesuchte Leistung auf unserer Website nicht gefunden haben, so fragen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne in allen notariellen Angelegenheiten.
SONSTIGE NOTARIELLE URKUNDEN
Neben der Unterschriftenbeglaubigung verfügt der Notar noch über viele weitere, sehr nützliche Beurkundungsfähigkeiten, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel Beurkundungen
- über den Zeitpunkt der Vorweisung von Urkunden,
- über das Leben von Personen (Lebenszeugnis),
- über die Bekanntmachung von Erklärungen sowie über die Zustellung von Urkunden (Intimation),
- über Proteste von Wechseln und unternehmerischen Wertpapieren (Wechselproteste),
- über andere tatsächliche Vorgänge, und
- über Eintragungen in öffentlichen Büchern und solchen Registern,
- über Versteigerungen (freiwillige Feilbietung).
So kann etwa bestätigt werden, dass an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit eine besondere Urkunde (Manuskript, Komposition etc.) oder ein Gegenstand (z.B. ein Bild oder ein sonstiges Kunstwerk) vorgewiesen wurde, um dem Hersteller mögliche zukünftige Urheberstreitigkeiten zu ersparen.
Auch sonstige Ereignisse und Vorgänge von rechtlicher Relevanz können vom Notar in Protokollform festgehalten werden. Er zeichnet dabei ganz genau auf, was vor ihm geschieht und Sie erhalten ein notarielles Protokoll darüber. Damit lässt sich beweisen, dass sich bestimmte Dinge tatsächlich, so wie vom Notar protokolliert, zugetragen haben.
Wir können Ihnen auch ein Lebenszeugnis ausstellen, in dem öffentlich bestätigt wird, dass Sie oder eine andere bestimmte Person vor dem Notar erschienen ist und somit zu diesem Zeitpunkt am Leben waren. Dies kann etwa im Erbrecht eine wichtige Rolle spielen.
Wir können bei Bedarf auch vertrauliche Dokumente, Gegenstände oder Datenträger (USB-Sticks, Festplatten etc.) sicher aufbewahren und an bestimmte Personen ausfolgen.
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SONSTIGE NOTARIELLE URKUNDEN
Neben der Unterschriftenbeglaubigung verfügt der Notar noch über viele weitere, sehr nützliche Beurkundungsfähigkeiten, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel Beurkundungen
• über den Zeitpunkt der Vorweisung von Urkunden,
• über das Leben von Personen (Lebenszeugnis),
• über die Bekanntmachung von Erklärungen sowie über die Zustellung von Urkunden (Intimation),
• über Proteste von Wechseln und unternehmerischen Wertpapieren (Wechselproteste),
• über andere tatsächliche Vorgänge, und
• über Eintragungen in öffentlichen Büchern und solchen Registern,
• über Versteigerungen (freiwillige Feilbietung).
So kann etwa bestätigt werden, dass an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit eine besondere Urkunde (Manuskript, Komposition etc.) oder ein Gegenstand (z.B. ein Bild oder ein sonstiges Kunstwerk) vorgewiesen wurde, um dem Hersteller mögliche zukünftige Urheberstreitigkeiten zu ersparen.
Auch sonstige Ereignisse und Vorgänge von rechtlicher Relevanz können vom Notar in Protokollform festgehalten werden. Er zeichnet dabei ganz genau auf, was vor ihm geschieht und Sie erhalten ein notarielles Protokoll darüber. Damit lässt sich beweisen, dass sich bestimmte Dinge tatsächlich, so wie vom Notar protokolliert, zugetragen haben.
Wir können Ihnen auch ein Lebenszeugnis ausstellen, in dem öffentlich bestätigt wird, dass Sie oder eine andere bestimmte Person vor dem Notar erschienen ist und somit zu diesem Zeitpunkt am Leben waren. Dies kann etwa im Erbrecht eine wichtige Rolle spielen.
Wir können bei Bedarf auch vertrauliche Dokumente, Gegenstände oder Datenträger (USB-Sticks, Festplatten etc.) sicher aufbewahren und an bestimmte Personen ausfolgen.